

Portrait
Zusammenarbeit fördern
Die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz wurde am
28. Oktober 1994 in Bern unter dem Vorsitz von Markus Weber, Generalprokurator
des Kantons Bern, gegründet. Die Vereinigung will die Zusammenarbeit
aller in Strafsachen zuständigen Strafverfolgungsbehörden der
Schweiz fördern.
Sie bezweckt insbesondere den Meinungsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden
der Kantone untereinander und mit denjenigen des Bundes, sowie die Koordination
und Durchsetzung gemeinsamer Interessen.
Besonderes Anliegen der Konferenz ist es, bei Gesetzgebungsarbeiten des
Bundes zu Straf- und Prozessrecht frühzeitig mitwirken zu können
und durch die Einbringung eines möglichst einheitlichen Standpunktes
seitens der Strafverfolgungsbehörden vermehrt Einfluss in unserem
Sinne nehmen zu können.
Zudem wird auch die Koordination mit andern Akteuren wie zum Beispiel
mit der Konferenz der Schweizerischen Staatsanwälte, der Konferenz
der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und weiteren intensiv wahrgenommen,
und es wird, wo gleiche Interessen tangiert sind, auch intensiv zusammengearbeitet,
z.B. in konkreten Gesetzgebungsprojekten.
Jeder Kanton kann zwei Vertreter in die Vereinigung als Delegierte benennen;
in der Regel ist dies je ein Vertreter der Staatsanwaltschaft und der
Untersuchungsbehörde. Bereits anlässlich der Gründungsversammlung
traten praktisch alle Kantone der KSBS bei, heute sind die Kantone sowie
die Strafverfolgungsbehörden des Bundes vertreten.
Von Anfang an wurden innerhalb der KSBS verschiedene ständige Arbeitsgruppen
eingesetzt, in welchen sich Spezialisten vor allem in den Bereichen Organisierte
Kriminalität, Forensische Psychiatrie, Gesetzgebung, Gerichtsstand
und Rechtshilfe sowie Strafzumessung mit spezifischen Fragen befassen.
Es besteht weiter die Möglichkeit, bei Bedarf nichtständige
Arbeitsgruppen zu konkreten Themen einzusetzen. Sowohl in den ständigen
als auch in den nichtständigen Arbeitsgruppen nehmen Spezialisten
aus der Strafverfolgung Einsitz, wobei sich der Kreis der Mitglieder
nicht auf die Delegierten der KSBS beschränkt, sondern im Gegenteil
alle interessierten Akteure der Strafverfolgung umfasst.