

Empfehlungen
In Überarbeitung!
Empfehlungen zur Strafzumessung
Bei den Empfehlungen der KSBS, namentlich denjenigen zur Strafzumessung, handelt es sich um unverbindliche Arbeitshilfen für die Strafverfolgungsbehörden. Die KSBS strebt eine möglichst einheitliche Rechtsanwendung in der Schweiz an, indessen verfügt sie über keine Durchsetzungsbefugnis, womit ihre Empfehlungen freiwillig zu gebrauchende Bausteine für die Urteilsfindung bleiben. Damit handelt es sich weder um Vorgaben noch um "Straftariflisten", aus denen Rechtsansprüche abgeleitet werden können. Ein entscheidendes Element bei der Strafzumessung ist weiter das freie Ermessen des Richters, welcher aufgrund der Umstände im konkreten Einzelfall urteilt.
Die Empfehlungen werden zurzeit überprüft und überarbeitet. Nähere Auskünfte: Präsident KSBS.
2009
Gerichtsstandsvereinbarung vom 26.11.2009
2007
Empf_AuG_d.pdf
Empf_197stgb_d.pdf
Empf_thai_d.pdf
2006
Empfehlungen_BetmG_d.pdf
Empfehlungen_FiaZ_d.pdf
Empfehlungen_GSW_d.pdf
Zusatzempfehlungen_d.pdf