

Dienstleistungen der KSBS
Behördenverzeichnis
Pool ausserordentlicher Verfahrensleiter
KSBS-Pool von ausserordentlichen, ausserkantonalen Verfahrensleitern
Die KSBS verfügt über einen aktualisierten Pool von UntersuchungsrichterInnen und StaatsanwältInnen, die für Fälle eingesetzt werden können, in denen sich der Einsatz eines ausserordentlichen, externen Verfahrensleiters empfiehlt, damit jeglicher Anschein von Befangenheit ausgeräumt werden kann.
Vorgehensweise:
Besteht ein solches Bedürfnis, kann die KSBS angefragt werden und sie teilt verfügbare Kollegen mit. Indessen ist es wichtig und unerlässlich, dass vor einem Einsatz der kantonale oder eidgenössische Bewilligungsweg über die zuständige Behörde eingehalten wird, damit der a.o. Verfahrensleiter rechtmäßig eingesetzt werden kann.
Für ergänzende Auskünfte steht Michel-André Fels, stv. Generalstaatsanwalt des Kantons Bern,
Tel: 031 380 87 00, gerne zur Verfügung.