

Aktuelles
Eidg. Strafprozessordnung - Wissensplattform
Die KSBS bietet ihren Mitgliedern im Forum “Delegierte”, sortiert nach Kanton, ab sofort eine Plattform, auf der bereits erarbeitete Reglemente, Weisungen und sonstige Arbeitshilfen zur Schweizerischen StPO abgelegt und abgerufen werden können. Es kann sich dabei um Entwürfe oder um definitive Fassungen handeln. Bitte senden Sie Ihrerseits Ihre entsprechenden Dokumente an info@ksbs-caps.ch, damit die Wissensplattform durch laufende Ergänzung anwächst und so von grossem Nutzen für alle sein kann!
Für den Vorstand KSBS:
Michel-André Fels, stv. Generalprokurator Generalprokuratur des Kantons Bern
Login > Forum Delegierte > Wissensplattform
Delegiertenversammlung 2011
Die Delegiertenversammlung 2011 findet im am 17./18. November 2011 in Neuchâtel statt.
Neue Statuten KSBS als Verein
Mit Inkrafttreten der Eidgenössischen Strafprozessordnung per 01.01.2011 wird sich die KSBS formell als Verein konstituieren. Die entsprechenden Statuten wurden von einem Ausschuss des Vorstandes erarbeitet und von der Delegiertenversammlung genehmigt. Sie treten gleichzeitig mit der Einführung der Eidgenossischen Strafprozessordnung per 01.01.2011 in Kraft und ersetzen das Reglement vom 28. Oktober 1994 samt nachfolgenden Aenderungen.
Die Gerichtsstandsempfehlung (ehemals Gerichtsstandsvereinbarung vom 24.10.1996) wurde aktualisiert und ist per sofort in Kraft getreten.
Siehe Rubrik „Behördenverzeichnis“, Anhang 2
Aenderungsvorschläge der KSBS zum allgemeinen Teil Strafgesetzbuch
Brief_Änderungsvorschlag für den AT STGB.pdf
KSBS-Pool von ausserordentlichen, ausserkantonalen Verfahrensleitern
Die KSBS verfügt neu über einen aktualisierten Pool von UntersuchungsrichterInnen und Staatsanwältinnen, die für Fälle eingesetzt werden können, in denen sich der Einsatz eines ausserordentlichen, externen Verfahrensleiters empfiehlt, damit jeglicher Anschein von Befangenheit ausgeräumt werden kann.
Vorgehensweise
Besteht ein solches Bedürfnis, kann die KSBS angefragt werden und sie teilt verfügbare Kollegen mit. Indessen ist es wichtig und unerlässlich, dass vor einem Einsatz der kantonale oder eidgenössische Bewilligungsweg über die zuständige Behörde eingehalten wird, damit der a.o. Verfahrensleiter rechtmässig eingesetzt werden kann (siehe Dienstleistungen).
Adressen und Erhebungsformular für Steuerdaten
Im Login-Bereich unter der Rubrik Empfehlungen.